Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abzugsverbot für Jubiläumsgeldrückstellungen verfassungswidrig
Betroffen sind kollektivvertraglich vereinbarte und auch einzelvertraglich zugesicherte Jubiläumsgelder
Der VfGH hat mit Erkenntnis vom , G 403/97-6, das Abzugsverbot für Jubiläumsgeldrückstellungen gemäß § 9 Abs. 4 EStG als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebungsbestimmung tritt – mit Ausnahme der Anlaßfälle – mit Ablauf des in Kraft. Der Anlaßfall, der dem Erkenntnis vom zugrunde liegt, betrifft einen Veranlagungsbescheid des Jahres 1994. Die Bestimmung des § 9 Abs. 4 EStG – Nichtabzugsfähigkeit der Bildung von Rückstellungen für Jubiläumsgelder – wurde wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes beim VfGH angefochten. In der Folge hat der VfGH ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet, das mit dem gegenständlichen Erkenntnis abgeschlossen wurde.
1. Inhalt des VfGH-Erkenntnisses
Der Verfassungsgerichtshof hat sich der Judikatur des VwGH (Erkenntnisse vom , 90/14/0073 und , 89/13/0007) angeschlossen, daß sich Dienstjubiläumsgelder, die auf einer rechtsverbindlichen Zusage beruhen, in nichts von sonstigen ungewissen Verbindlichkeiten gemäß § 9 Abs. 1 Z 3 EStG unterscheiden. Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist zu bilden, wenn eine Verbindlichkeit dem Grunde nach nicht mit Sicherheit, aber doch mit konkreter Wahrscheinlichkeit besteht oder entstehen wird oder wenn über die Höhe dieser Verbindli...