Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kanalherstellung Salzburg
• In der Stadt Salzburg kann ein Beitrag zur Herstellung eines Hauptkanals für ein Grundstück vorgeschrieben werden, das im Jahr 1949 zum Bauplatz erklärt wurde, wenn der Hauptkanal im ersten Halbjahr 1992 errichtet wurde und das Grundstück in Grünland umgewidmet wurde – (§ 11 Sbg. Anliegerleistungsgesetz), (Abweisung)
()