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SWK 8, 10. März 1998, Seite 020

EuGH: Vorsteuerguthaben

Mehrwertsteuer: Rückerstattung von Vorsteuerguthaben (Art. 18 Abs. 4 der 6. MWSt-RL)

Urteilstenor des EuGH:

„1. Maßnahmen der in den Ausgangsverfahren fraglichen Art verstoßen grundsätzlich nicht gegen Artikel 18 Absatz 4 der Sechsten Richtlinie.

2. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist auf nationale Maßnahmen der in den Ausgangsverfahren fraglichen Art anwendbar, die ein Mitgliedstaat in Ausübung seiner Zuständigkeit für Mehrwertsteuersachen getroffen hat, soweit diese Maßnahmen dann, wenn sie über das zur Erreichung ihres Zieles Erforderliche hinausgingen, die Grundsätze des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems, insbesondere die Regelung des Vorsteuerabzugs, die einen wesentlichen Bestandteil dieses Systems darstellt, beeinträchtigen würden.

Es ist Sache des nationalen Gerichts, die Verhältnismäßigkeit der fraglichen Maßnahmen und ihrer Anwendung durch die zuständige Verwaltung zu prüfen. Als Folge einer solchen Prüfung sind nationale Bestimmungen oder ihre Auslegung außer Anwendung zu lassen, die einer effektiven gerichtlichen Kontrolle insbesondere der Eilbedürftigkeit und der Notwendigkeit der Zurückbehaltung des erstattungsfähigen Mehrwertsteuersaldos entgegenstehen oder es d...

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