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SWK 8, 10. März 1997, Seite K 7
Einkommensteuer - Autoradio mit Verkehrsfunk
Autoradio mit Verkehrsfunk (§ 20 EStG)
Die Kosten eines Autoradios in einem Auto, das von einem Rechtsanwalt betrieblich genutzt wird, sind trotz Verkehrsfunk nicht abzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung ().