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SWK 8, 10. März 1997, Seite K 7
Einkommensteuer - Liebhaberei bei GesmbH
Liebhaberei bei GesmbH (§ 2 EStG)
Eine GesmbH, die 1979 gegründet wurde und bis 1987 keinerlei nennenswerte Tätigkeiten ausgeübt hat, ist mangels einer erkennbaren Einkunftsquelle als Liebhaberei zu behandeln ().