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SWK 8, 10. März 1997, Seite K 8

Einkommensteuer - Nicht abgeführte KESt

Nicht abgeführte KESt (§ 27 EStG)

Eine einbehaltene aber nicht an das FA abgeführte Kaptialertragsteuer ist beim Gläubiger der Kapitalerträge als Einnahme anzusetzen. Die Nichtabfuhr steht dem Anspruch auf Steueranrechnung nicht entgegen (BFH , VIII R 30/93 in BB 1997, 133).

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