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SWK 8, 10. März 1997, Seite 7

Einkommensteuer - Auslandstagungen

Auslandstagungen (§ 15 EStG)

Ob eine Zuwendung an den Arbeitnehmer im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgt oder Arbeitslohn darstellt, ist grundsätzlich einheitlich zu beurteilen. Eine Tagung auf Kreta für Außendienstmitarbeiter, bei der 4 Tage mit betrieblichen Veranstaltungen ausgefüllt und nur 2 Tage zur freien Verfügung waren, ist insgesamt als Vorteil aus dem Dienstverhältnis anzusetzen (BFH , VI R 88/93 in BB 1997, 79).

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