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Einkommensteuer - Werbeprämien
Werbeprämien (§ 15 EStG)
Werbeprämien an Zeitungsaussteller sind dann kein Arbeitslohn, wenn der Zeitungszusteller weder rechtlich noch faktisch zur Werbung neuer Abonnenten verpflichtet ist. Dies gilt auch dann, wenn durch die Werbung in seinem Zustellbezirk in der Folge durch vermehrte Zustellungen eine Erhöhung seiner nichtselbständigen Einkünfte eintritt (BFH , VI R 59/96 in BB 1997, 346).