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SWK 8, 10. März 1997, Seite 7

Einkommensteuer - Liebhaberei bei Textilbetrieb

Liebhaberei bei Textilbetrieb (§ 2 EStG)

Bei einem Gewerbebetrieb kann nur in Ausnahmefällen Liebhaberei vorliegen. Ausmaß und Dauer der Verluste sind - noch dazu während einer durch den U-Bahnbau stark beeinträchtigen Geschäftstätigkeit - nicht allein für die Einstufung der Liebhaberei von Bedeutung ().

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