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SWK 8, 10. März 1997, Seite 7

Einkommensteuer - Reisekosten

Reisekosten (§ 4 Abs. 5 EStG)

Fahrten eines Rechtsanwaltes im Umkreis von 25 km stellen selbst dann keine Reise dar, wenn dabei eine größere Strecke als 25 km zurückgelegt werden ().

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