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SWK 8, 10. März 1997, Seite T 36

Nochmals: Teilleistungen in der Bauwirtschaft

Zu dem in SWK-Heft 4/1997, Seite S. 79, abgedruckten Artikel von StB Gerhard Gaedke schreibt uns Herr Josef Birawe, Steuerberater in Pension, folgendes:

„In dem interessanten Artikel über die Umsatzsteuerpflicht der Teilleistungen und Anzahlungen nimmt Herr StB Gaedke betreffend die Teilleistungen auch zur deutschen Verwaltungspraxis Stellung. Ergänzend dazu wäre es vielleicht auch interessant anzumerken, wie die Steuerpflicht der Anzahlungen im deutschen UStG geregelt ist.

Für die Istbesteuerung der Anzahlungen gibt es dort nämlich eine Kleinbetragsregelung für Anzahlungen bis 10.000 DM.

Der Unternehmer kann das Entstehen der Istbesteuerung für Anzahlungen unter 10.000 DM dadurch vermeiden, daß er über solche Beträge keine Rechnung ausstellt (§ 13 Abs. 1 Z 1 a 5. Satz dUStG).

Für solche kleinere Beträge an Anzahlungen besteht eine Ausnahme von der allgemeinen Rechnungserteilungspflicht (§ 14 Abs. 1 6. Satz dUStG).

Eine solche Kleinbetragsregelung wäre im Sinne der Verwaltungsvereinfachung auch in Österreich überlegenswert."

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