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SWK 8, 10. März 1997, Seite 26

Verfahren: Berufungsvorentscheidung

Wird nach einer

Berufungsvorentscheidung die Frist für den Antrag auf Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz versäumt, ist das Berufungsverfahren rechtskräftig beendet - (§ 276 BAO), (Abweisung)

(, 0104 bis 0107)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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