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SWK 9, 20. März 1997, Seite 256

Die neue Verordnung über die steuerliche Einstufung von PKW und Kombi ist mehrfach rechtswidrig

Der Inhalt der VO geht bei weitem über die gesetzliche Ermächtigung hinaus

Mag. Arthur Irschik

Die auf Grundlage des Strukturanpassungsgesetzes 1996, BGBl. 201/1996, ergangene „Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur steuerlichen Einstufung von Fahrzeugen als Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen, BGBl. 273/1996", sieht eine Erweiterung des Ausschlusses des Rechtes auf Vorsteuerabzug (Kleinbusse und Klein-Lastkraftwagen) vor. Der Inhalt dieser Verordnung geht jedoch nicht nur über die einfachgesetzliche Ermächtigung hinaus (Verletzung innerstaatlicher Rechtsvorschriften), sondern er verstößt auch gegen Artikel 17 Abs. 7 der 6. EG-Richtlinie.

I. Verletzung innerstaatlicher Vorschriften

Die „Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur steuerlichen Einstufung von Fahrzeugen als Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen, BGBl. 273/1996", ist eine Durchführungsverordnung im Sinne des Art. 18 Abs. 2 B-VG. Die Kriterien (Länge des Laderaumes, Anzahl der kraftrechtlich zu befördernden Personen, geschlossenes Führerhaus, verschweißte Trennwand, ...), nach welchen die Verordnung die Begriffe PKW und Kombi zu definieren versucht, entbehren nicht einer gewissen Heiterkeit, finden aber in der gesetzlichen Ermächtigung keine Deckung. Die Verordnung präzisiert nicht die gesetzliche Rege...

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