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Bundesabgabenordnung - Wiederaufnahme nach Schätzung
Wiederaufnahme nach Schätzung (§ 303 Abs. 4)
Auch nach einer Schätzung infolge Nichtabgabe der Steuererklärungen hat bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Wiederaufnahme bei späterer Abgabe von Erklärungen zu erfolgen ( in ÖStZ 1997, 81).