Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 9, 20. März 1997, Seite 29

Rücklage wegen nichtentnommenen Gewinns

Bei Beurteilung, ob eine Rücklage

wegen nichtentnommenen Gewinnes wegen Mehrentnahme eines Gesellschafters, der einen Gesellschaftsanteil geerbt hat, aufzulösen ist, ist auch der Gewinnanteil des Erblassers heranzuziehen - (§ 11 EStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...