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SWK 9, 20. März 1997, Seite 37

Neufassung des Liebhaberei-Erlasses des BMF

Mag. Dr. Thomas Keppert

Das BMF arbeitet derzeit an einer neuerlichen Modifikation der bisherigen Erlässe zur Liebhaberei, wobei auf die jüngste Judikatur des VwGH (insbesondere , 93/13/0171, verstärkter Senat) Bedacht genommen werden soll. Der Fachsenat für Steuerrecht hat in einer Eingabe an das BMF angeregt, daß insbesondere folgende Punkte im neuen Erlaß Berücksichtigung finden sollen:

• Unterscheidung zwischen Beobachtungszeitraum und Totalgewinnzeitraum

• Einheitlicher Totalgewinnzeitraum von zumindest 25 Jahren sowohl für Tätigkeiten nach § 1 Abs. 1 als auch nach § 1 Abs. 2 LiebhabereiVO

• Kredittilgung ist keine Änderung der Bewirtschaftungsart

• Nach den Grundsätzen von Treu und Glauben soll die neue Rechtsauslegung auf schon laufende Projekte nur insoweit zur Anwendung gelangen, als sie im Einzelfall günstiger als die bisherige Rechtsansicht ist.

Aus dem BMF verlautet hierzu, daß an einer gänzlichen Neufassung des Liebhaberei-Erlasses gearbeitet wird. Da mehrere Abteilungen des BMF eingebunden sind, wird die Bearbeitung noch längere Zeit in Anspruch nehmen. Den Anregungen des Fachsenats folgend soll bei § 1 Abs. 1 LVO-Fällen der verkürzte einheitliche Totalgewinnzeitraum erst in Zukunft und bei § 1 A...

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