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SWK 9, 20. März 1997, Seite R 29
Aufnahme stiller Gesellschafter
• Die im Zusammenhang mit der Aufnahme von stillen Gesellschaftern angefallene
Vorsteuer ist von einer Rückzahlung ausgeschlossen - (§ 12 Abs. 3 Z 2 UStG 1972), (Abweisung)
(3 Erk., ; 95/13/0059; 95/13/0060)