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Einkommensteuer - Spenden von Politikern an Musikkapellen
Spenden von Politikern an Musikkapellen (§ 16 EStG)
Musikkapellen, die im Rahmen politischer Veranstaltungen tätig werden, erbringen ihre Leistungen i. d. R. in Erwartung einer finanziellen Abgeltung, sodaß es sich bei den Spenden eher um Entgelte handelt, die in angemessenem Umfang Werbungskosten sein können (RME 1 in ÖStZ 1997, 63).