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Einkommensteuer - Niederstwertprinzip, gemildertes
Niederstwertprinzip, gemildertes (§ 6 EStG)
Werner Doralt weist auf die Unterschiede in der Bewertung nach dem EU-GesRÄG und der Rechtsprechung des VwGH hin. Nach dem EU-GesRÄG gilt das gemilderte Niederstwertprinzip nur mehr bei Finanzanlagen; der VwGH hält hingegen eine Teilwertabschreibung nur bei dauernder Wertminderung für zulässig (RdW 1997, 40).