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SWK 9, 20. März 1997, Seite K 9
Einkommensteuer - Kranzspenden von Politikern
Kranzspenden von Politikern (§ 16 EStG)
Kranzspenden mit Namensaufschrift des Mandatars sind Werbungskosten (RME 2 in ÖStZ 1997, 63).