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Gesetzliche Erbin
• Die Witwe eines verstorbenen Steuerpflichtigen ist zur Bezahlung der nach dem Tod ihres Ehegatten vorgeschriebenen Umsatz- und Einkommensteuer verpflichtet, wenn die Verlassenschaftsabhandlung in Ungarn durchgeführt wurde und die Witwe als
gesetzliche Erbin nach ihrem verstorbenen Ehemann feststeht - (§ 19 BAO), (Abweisung)
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