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SWK 9, 20. März 1997, Seite 29

Gesetzliche Erbin

Die Witwe eines verstorbenen Steuerpflichtigen ist zur Bezahlung der nach dem Tod ihres Ehegatten vorgeschriebenen Umsatz- und Einkommensteuer verpflichtet, wenn die Verlassenschaftsabhandlung in Ungarn durchgeführt wurde und die Witwe als

gesetzliche Erbin nach ihrem verstorbenen Ehemann feststeht - (§ 19 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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