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SWK 9, 20. März 1997, Seite 10

Umsatzsteuer - Psychotherapeuten und Psychologen

UMSATZSTEUER

Psychotherapeuten und Psychologen (§ 6 Abs. 1 Z 19 UStG)

Die Tätigkeit der Psychotherapeuten und Psychologen fällt ebenfalls unter die unechte Befreiung, wenn eine therapeutische Tätigkeit ausgeübt wird. Beratungs-, Lehr- und Forschungstätigkeiten sowie Berufstests fallen hingegen nicht unter die Befreiung (Emil Caganek in ÖStZ 1997, 73, siehe auch GZ 09 0619/ 3-IV/9/96, abgedruckt in SWK-Heft 3/1997, Seite S 58).

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