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SWK 12, 20. April 1996, Seite R 27

Berufungsverhandlung

Bei Berufung gegen Bestrafung wegen Übertretung nach dem Wiener

Parkometergesetz hat der Unabhängige Verwaltungssenat Wien eine öffentliche mündliche Verhandlung durchzuführen, wenn der Beschuldigte die Übertretung bestreitet – (§ 51 e VStG), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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