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Berufungsverhandlung
• Bei Berufung gegen Bestrafung wegen Übertretung nach dem Wiener
Parkometergesetz hat der Unabhängige Verwaltungssenat Wien eine öffentliche mündliche Verhandlung durchzuführen, wenn der Beschuldigte die Übertretung bestreitet – (§ 51 e VStG), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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