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Zur Problematik des Anteilsinhaber-Fremdkapitals
Die ursprünglich geplante Bestimmung hätte die Unternehmensfinanzierung schwer beeinträchtigt
Der Ministerialentwurf des Strukturanpassungsgesetzes 1996 sah in Art. III Z 4 (§ 8 Abs. 3 Z 4 KStG) die Einführung einer neuen Gesetzesbestimmung über die eigenkapitalersetzende Gesellschafterfinanzierung bei Kapitalgesellschaften vor. Durch Schaffung eines neuen Einkommensverwendungstatbestandes sollten unter bestimmten Voraussetzungen Vergütungen für Gesellschafterkredite (sogenanntes "Anteilsinhaber-Fremdkapital") in Gewinnausschüttungen umqualifiziert werden. Bei der durch Anteilsinhaber-Fremdkapital finanzierten Kapitalgesellschaft hätte dies die Nichtanerkennung der dafür entrichteten Zinsen als Betriebsausgabe zur Folge. Beim Anteilseigner liegen entweder endbesteuerte oder (bei Kapitalgesellschaften) unter die Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 Abs. 1 KStG fallende Einkünfte vor.
Obwohl diese Neuregelung in der Regierungsvorlage des Strukturanpassungsgesetzes nicht mehr enthalten ist, scheint es doch angebracht, sich mit ihr auseinanderzusetzen, weil sie z. T. dramatische Auswirkungen auf die Aufnahme von Fremdkapital – insbesondere auch über Kreditinstitute – zur Folge gehabt hätte und weil das BMF plant, eine derartige Regelung zu einem späteren Zeitpunkt in das KStG aufzunehmen.