zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 12, 20. April 1996, Seite R 27

Vergnügungssteuer Klagenfurt

Für die Eintrittsgelder der in Klagenfurt abgehaltenen Österreichischen Holzmesse, mit der ein Vergnügungspark verbunden ist, ist

Vergnügungssteuer zu zahlen – (§ 2 Abs. 1 Klagenfurter Vergnügungssteuerverordnung), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...