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SWK 12, 20. April 1996, Seite R 27
Vergnügungssteuer Klagenfurt
• Für die Eintrittsgelder der in Klagenfurt abgehaltenen Österreichischen Holzmesse, mit der ein Vergnügungspark verbunden ist, ist
Vergnügungssteuer zu zahlen – (§ 2 Abs. 1 Klagenfurter Vergnügungssteuerverordnung), (Abweisung)
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