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Die Grenzen der Telefonwerbung
Der Oberste Gerichtshof hält an der Rechtsprechung zu den Grenzen der Telefonwerbung fest
Ein Beschluß des wettbewerbsrechtlichen Senates des Obersten Gerichtshofes vom , 4 Ob 1087/95, hat ausgesprochen, daß sich an den Rechtsgrundlagen für die Beurteilung der (inländischen) Telefonwerbung nichts geändert habe. Wie weit das Verbot der Telefonwerbung geeignet ist, die Freiheit des Waren- oder Dienstleistungsverkehrs in der EU zu beschränken, wurde jedoch ausdrücklich offengelassen.
Der OGH hat in verschiedenen Fällen der Telefonwerbung einen Verstoß gegen § 1 UWG (Handlungen gegen die guten Sitten) darin gesehen, daß dies eine unangemessen aufdringliche Werbemethode sei, die nicht nur wegen der Gefahr einer Überrumpelung, sondern schon wegen der Belästigung an sich gegen die guten Sitten verstoße. Nachfolgend soll anhand einiger ausgewählter Entscheidungen die derzeitige Rechtslage beschrieben werden.
1. Telefonwerbung durch Vermögensberater
In einer Entscheidung vom , 2 R 80/82, wurde der beklagten Vermögensberatungsgesellschaft untersagt, Personen anzurufen, mit denen noch kein geschäftlicher Kontakt bestanden hatte, und diese zu einem Gespräch über die von ihr als Vermögensberatungsgesellschaft angebotenen Leistungen einzuladen. Das OLG Wien erblickte darin eine gegen § 1 UWG verstoße...