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SWK 12, 20. April 1996, Seite 025

Gerichtsgebühren: Vorschreibung

Für die Vorschreibung der

Gerichtsgebühren ist im Falle der Nichtbewertung des eingeschränkten Anfechtungsgegenstandes durch den Rechtsmittelwerber der Grundwert des ursprünglichen Streitgegenstandes heranzuziehen – (§ 18 Abs. 2 Z 3 GGG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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