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SWK 12, 20. April 1996, Seite 025

Gerichtsgebühren: Verlassenschaftsverfahren

Die

Gerichtsgebühren im Verlassenschaftsverfahren können vom Wert des Nachlaßvermögens, wie er im Vermögensbekenntnis unter Berücksichtigung der Verkehrswerte der Liegenschaften festgestellt wird, bemessen werden – (§ 24 Abs. 1 GGG), (Abweisung)

(, 0083)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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