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SWK 12, 20. April 1996, Seite 026

Zustellung: Wirksamkeit

Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit (ohne nähere Angaben und Anbot von Beweismitteln) kann das Vorliegen einer unwirksamen

Zustellung durch Hinterlegung nicht dargetan werden – (§ 17 Abs. 3 ZustellG), (Abweisung)

(, AW 95/17/0010)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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