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ZWF 6, November 2019, Seite 250

Umsatzsteuerschuld kraft Rechnung bei Nichtunternehmern

§ 21 Abs 10a iVm § 11 Abs 14 UStG; Abgabenänderungsgesetz 2020, BGBl I 2019/91

M. Mayr, Umsatzsteuer-Update Oktober 2019: Aktuelles auf einen Blick (Änderungen des UStG ab 2020), SWK 2019, 1144 (1151)

Nichtunternehmer, welche die Umsatzsteuer kraft Rechnung gem § 11 Abs 14 UStG schulden, müssen aufgrund des durch das Abgabenänderungsgesetz 2020 (AbgÄG 2020) eingeführten § 21 Abs 10a UStG den in § 21 Abs 1 bis 5 UStG normierten Verpflichtungen nachkommen. Die Neuregelung ist mit , dem Tag nach Kundmachung des AbgÄG 2020 im BGBl, in Kraft getreten.

Anmerkung

§ 21 UStG hatte davor keine Regelung für die Durchführung der Besteuerung eines Nichtunternehmers, der die Steuer gem § 11 Abs 14 UStG schuldet, enthalten. Ein Nichtunternehmer, der zum Schein eine Rechnung mit Umsatzsteuer ausstellte, war daher nicht verpflichtet, eine Umsatzsteuervoranmeldung einzureichen und konnte schon deswegen die Verpflichtung iSd § 33 Abs 2 lit a FinStrG nicht verletzen. Durch die Gesetzesänderung kommt es insoweit zu einer Gleichstellung von Unternehmern und Nichtunternehmern, die Umsatzsteuer gem § 11 Abs 14 UStG schulden.

Rainer Brandl / Roman Leitner

Rubrik betreut von: Rainer Brandl / Roman Leitner
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