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ZWF 6, November 2019, Seite 247

Zugriff auf Finanz- und Bankkontoinformationen zur Bekämpfung schwerer Straftaten

Severin Glaser und Robert Kert

Die RL (EU) 2019/1153 führt – aufbauend auf verschiedenen bereits bestehenden Registern und Datenbanken – neue Abfragemöglichkeiten für Behörden ein. Die in der RL festgelegten Maßnahmen sollen die Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung schwerer Straftaten iSd umfangreichen Katalogs nach Anhang I der Europol-VO (darunter fallen Delikte wie zB Terrorismus, Drogenhandel, Wirtschaftsdelikte, Kraftfahrzeugkriminalität oder Völkermord) erleichtern. Mit der RL wird der Beschluss 2000/642/JI über Vereinbarungen für eine Zusammenarbeit zwischen den zentralen Meldestellen der Mitgliedstaaten beim Austausch von Informationen aufgehoben, der nur Geldwäschemeldestellen betraf. In stärkerem Ausmaß wird die Zusammenarbeit zwischen mitgliedstaatlichen Behörden und Europol beim Informationsaustausch gefördert. Gegenstand dieses Informationsaustauschs sind neben (von Geldwäschemeldestellen hergestellten) Finanzanalysen sog Finanzinformationen; darunter sind alle Arten von Informationen oder Daten zu verstehen, die bei Geldwäschemeldestellen bereits vorhanden sind, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhüten, aufzudecken und wirksam zu bekämpfen. Noch nicht erhobene Daten sind ...

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