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ZWF 6, November 2019, Seite 251

Verbot der Doppelbestrafung

Art 54 SDÜ; Art 325 AEUV

LG Mannheim , 23 KLs 616 Js 21611/11 – AK 1/12; Anmerkung Gehm, NZWiSt 2019, 397

Rechtskräftige Verurteilungen iSv Art 54 SDÜ (Doppelbestrafungsverbot) sind auch Verfahrenseinstellungen wegen Eintritts der Verjährung. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Entscheidung im Mitgliedstaat, in dem sie gefällt wurde, zu einem Strafklageverbrauch führt. Dies gilt nach einer Entscheidung des LG Mannheim auch für kurze Verjährungsregimes (zB das italienische Verjährungsregime), die im Widerspruch zu Art 325 AEUV (Anforderung des wirkungsvollen Schutzes der finanziellen Interessen der EU) stehen könnten.

Anmerkung

Das LG Mannheim begründet die Entscheidung mit dem Anwendungsvorrang der europäischen Grundrechte (insb Art Art 49 GRC) und dem Schengener Durchführungsübereinkommen (Art 54 SDÜ: Verbot der Doppelbestrafung).

Rainer Brandl / Roman Leitner

Rubrik betreut von: Rainer Brandl / Roman Leitner
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