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Verbot der Doppelbestrafung
Art 54 SDÜ; Art 325 AEUV
LG Mannheim , 23 KLs 616 Js 21611/11 – AK 1/12; Anmerkung Gehm, NZWiSt 2019, 397
Rechtskräftige Verurteilungen iSv Art 54 SDÜ (Doppelbestrafungsverbot) sind auch Verfahrenseinstellungen wegen Eintritts der Verjährung. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Entscheidung im Mitgliedstaat, in dem sie gefällt wurde, zu einem Strafklageverbrauch führt. Dies gilt nach einer Entscheidung des LG Mannheim auch für kurze Verjährungsregimes (zB das italienische Verjährungsregime), die im Widerspruch zu Art 325 AEUV (Anforderung des wirkungsvollen Schutzes der finanziellen Interessen der EU) stehen könnten.
Das LG Mannheim begründet die Entscheidung mit dem Anwendungsvorrang der europäischen Grundrechte (insb Art Art 49 GRC) und dem Schengener Durchführungsübereinkommen (Art 54 SDÜ: Verbot der Doppelbestrafung).
Rainer Brandl / Roman Leitner