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Richterliche Rechtsfortbildung, Analogie, teleologische Reduktion
Schallmoser, Zwischen Erweiterung und Zurückdrängung – Der OGH in Strafsachen zum Rechtsschutz durch Rechtsmittel und Rechtsbehelfe, AnwBl 2019, 612
In Strafsachen erreicht der OGH durch Rechtsfortbildung seines Erachtens notwendige Gesetzeskorrekturen. Seine Analogien oder auch teleologischen Reduktionen führen im Bereich der Rechtsmittel und Rechtsbehelfe in einigen Fällen zu einer beträchtlichen Erweiterung des Rechtsschutzes, in anderen aber auch zu einem Minus an Rechtsschutz gegenüber dem Wortlaut des Gesetzes oder der ausdrücklichen gesetzgeberischen Intention. Der Beitrag widmet sich beiden Rechtsprechungslinien in Beispielen. Ihnen vorangestellt ist eine kurze methodische Klarstellung der Begrifflichkeiten „Rechtsfortbildung“, „Analogie“ und „teleologische Reduktion“. Nur kursorisch aufgeworfen wird die Frage nach der Notwendigkeit richterlicher Rechtsfortbildung im österreichischen Strafrecht insgesamt.