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ZWF 6, November 2019, Seite 250

Werbungskostenabzug bei Schadenersatzzahlungen

§ 16 Abs 1 EStG

Zorn, VwGH erneut zu Schadenersatzzahlungen als Werbungskosten, RdW 2019, 567

Insb in der Finanzverwaltung wird wiederholt die Meinung vertreten, pflichtwidriges Verhalten sei von vornherein der privaten Sphäre zuzuordnen. Diese Sichtweise teilt der VwGH nicht.

Betrifft das eine Schadenersatzverpflichtung begründende pflichtwidrige Verhalten von Steuerpflichtigen deren betriebliche/berufliche Sphäre, sind die Schadenersatzzahlungen als Erwerbsaufwendungen abziehbar. Eine Zuordnung zur privaten Sphäre wird sich vor allem dann ergeben, wenn das pflichtwidrige Verhalten gesetzt wurde, um einem dem Steuerpflichtigen Nahestehenden unrechtmäßig Vorteile zuzuwenden.

Rubrik betreut von: Rainer Brandl / Roman Leitner
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