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Tatbestandsirrtum, Vorsatz
BGH , 1 StR 520/18; Anmerkung Gehm, NZWiSt 2019, 345
Nimmt der Steuerpflichtige bei ausländischen Gesellschaften irrtümlich an, dass ein Steueranspruch mangels steuerlicher Ansässigkeit nicht entstanden ist, liegt ein Tatbestandsirrtum vor, der den Vorsatz ausschließt. Dies bedarf bei Indizien, die gegen eine Geschäftsführung/Betriebsstätte im Inland sprechen, der Erörterung.
Ist der Sachverhalt bezüglich der steuerlichen Ansässigkeit einer ausländischen Gesellschaft nicht mangelfrei festgestellt, kann im Zweifel kein Vorsatz angenommen werden.