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Verbandsverantwortlichkeit, inländische Gerichtsbarkeit, Sitz des Verbandes
§ 12 Abs 2 VbVG; § 62 bis 67 StGB
Stricker, Strafverfolgung von Verbänden bei In- und bei Auslandstaten, ÖJZ 2019, 859
Fragen der inländischen Gerichtsbarkeit für Verbände fristen im wissenschaftlichen Diskurs bisher eher ein Schattendasein. Das ist insofern erstaunlich, als gerade das Konzept des VbVG – Verantwortlichkeit durch Zurechnung einer Straftat – dem Strafanwendungsrecht fremd und die Sonderregelung des § 12 Abs 2 VbVG nicht auf alle fraglichen Konstellationen anwendbar ist. Der vorliegende Beitrag untersucht die Thematik von Grund auf.