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Notwendigkeit der Offenlegung des Vertretungsverhältnisses
Klumpner, Vertretung im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht, BFGjournal 2019, 273
Wird eine Bescheidbeschwerde durch einen Vertreter eingebracht, so ist auf das Vertretungsverhältnis in geeigneter Weise hinzuweisen. Im Betreff der Beschwerde bloß den Namen und die Steuernummer der Person anzugeben, die vertreten werden soll, ist nicht ausreichend.