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Zu den Grenzen des Tatbestandes der Untreue nach der StGB-Novelle 2015
Der Tatbestand der Untreue ist spätestens seit der höchstgerichtlichen Entscheidung über die Salzburger „Swap-Geschäfte“, die ua zu einer rechtskräftigen Verurteilung des langjährigen Salzburger Bürgermeisters und einiger Beamter geführt hat, auch in Fachkreisen neuerlich in Diskussion geraten. Dabei hatte man eigentlich erwartet, dass dieser Tatbestand durch die klareren und strafbarkeitseinschränkenden Konturen, die er durch die Novelle 2015 bekommen sollte, außer Diskussion wäre.
1. Ausgangspunkt „Swap-Urteil“
Mitnichten: erst kürzlich hat Honsell unter Bezugnahme auf das – damals noch nicht rechtskräftige – „Swap-Urteil“ des LG Salzburg die diesem zugrunde liegende Auslegung des Untreuetatbestandes heftig kritisiert, weil es „unklar“ sei, „woher das Gericht die Kenntnis nimmt, dass es verboten ist, dass eine übergeordnete Gebietskörperschaft einer nachgeordneten ein Risiko abnimmt“, und „eine derartige Einschränkung politischer Handlungsfreiheit durch die Strafgerichte der Anfang vom Ende jeder politischen Tätigkeit“ sei.
Der Autor geht aber noch weiter und stellt in diesem Zusammenhang mit durchaus nachvollziehbaren Argumenten die Frage nach der Verfassungskonformität des 2015 no...