Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2297-2

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BAO | Bundesabgabenordnung (5. Auflage)

S. 965Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form (FinanzOnline-Verordnung 2006FOnV 2006)

BGBl II 2006/97
(idF BGBl II 2012/373)

Auf Grund

1.

der §§ 86a, 90a, 97 Abs. 3, 98 Abs. 1, 99 und 121a Abs. 6 der Bundesabgabenordnung – BAO;

3.

des § 9 Abs. 1 EU-Quellensteuergesetz – EU-QuStG;

5.

der §§ 10 Abs. 2 und 13 Abs. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 (soweit sich die Regelung auf die gerichtlichen Eintragungsgebühren beziehen, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz);

6.

der §§ 10 Abs. 2 und § 10a Abs. 4 des Kapitalverkehrsteuergesetzes;

7.

des § 33 TP 17 Abs. 3 des Gebührengesetzes 1957,

wird verordnet:

BAO | Bundesabgabenordnung

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