BAO | Bundesabgabenordnung
5. Aufl. 2014
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S. 965Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form (FinanzOnline-Verordnung 2006 – FOnV 2006)
BGBl II 2006/97
(idF BGBl II 2012/373)
Auf Grund
der § 108 Abs. 5 und 7, 108a Abs. 4 und 108g Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes 1988 – EStG 1988;
des § 9 Abs. 1 EU-Quellensteuergesetz – EU-QuStG;
der § 10 Abs. 2 und 13 Abs. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 (soweit sich die Regelung auf die gerichtlichen Eintragungsgebühren beziehen, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz);
des § 33 TP 17 Abs. 3 des Gebührengesetzes 1957,
wird verordnet: