Suchen Kontrast Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GesRZ 5, Oktober 2025, Seite 331

Zur Strafbarkeit eines Rechtsnachfolgers eines Verbands

§ 10 VbVG

1. Der staatliche Strafanspruch gegen natürliche Personen erlischt mit deren Tod.

2. Dem Tod eines Angeklagten ist der gänzliche Untergang des belangten Verbands ohne Rechtsnachfolger iSd § 10 VbVG gleichzuhalten.

3. Dass eine GmbH infolge beendeter Liquidation im Firmenbuch gelöscht wurde, schließt nicht aus, dass diese GmbH einen Rechtsnachfolger iSd § 10 VbVG hat.

OLG Wien , 18 Bs 1/25s ua (LGSt Wien)

Rubrik betreut von: Georg Nowotny

Die zivilrechtliche Judikatur wird von Hon.-Prof. Dr. Georg Nowotny, Senatspräsident des OGH i.R., bearbeitet.

Daten werden geladen...