Suchen Kontrast Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GesRZ 5, Oktober 2025, Seite 300

Die Streitanhängigkeit im Beschlussmängelrecht der GmbH

Friedrich Harrer

Streitigkeiten über Beschlussmängel der GmbH bieten im Allgemeinen keinen Anlass, die Frage einer Streitanhängigkeit zu prüfen. Die Gründe sind im nachfolgenden Beitrag darzustellen. Kürzlich ist allerdings eine Beschlussfeststellungsklage wegen Streitanhängigkeit zurückgewiesen worden.

I. Ausgangslage

Im Beschlussmängelrecht der GmbH hat die Streitanhängigkeit bislang kaum eine Rolle gespielt. Allein deshalb verdient der , Beachtung. In einem ersten Verfahren wurden Beschlussfeststellungen zu zahlreichen Tagesordnungspunkten einer Generalversammlung begehrt. Diese Beschlussfeststellungen bildeten - „spiegelbildlich“ - auch den Gegenstand eines zweiten Verfahrens. Die Untergerichte wiesen die zweite Klage wegen Streitanhängigkeit zurück. Der OGH gab dem Revisionsrekurs nicht Folge.

Die Gerichte wollten sich also nicht zweimal mit spiegelbildlich divergierenden Positionen befassen. Der Charme der Prozessökonomie scheint dieses Verständnis, zumindest prima facie, nahezulegen. Die neue Entscheidung wirft indes vielfältige Fragen auf.

Streitanhängigkeit (§§ 232 und 233 ZPO) begegnet man im Beschlussmängelrecht der GmbH typischerweise nicht. Das gilt sow...

Daten werden geladen...