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GesRZ 5, Oktober 2025, Seite 333

Voraussetzungen für Verfahrenshilfe für eine GmbH

§ 63 Abs 2 ZPO

1. Für das zur Erlangung der Verfahrenshilfe vorzulegende Vermögensbekenntnis einer GmbH in Liquidation reicht die Vorlage eines fast vier Jahre alten Jahresabschlusses der Gesellschaft sowie weiterer Urkunden nicht aus, zumal auch eine in Liquidation befindliche GmbH buchführungspflichtig ist.

2. Einer GmbH ist Verfahrenshilfe nicht zu bewilligen, wenn ein allfälliger finanzieller Engpass durch Einforderung nicht einbezahlter Stammeinlagen überbrückbar ist.

OLG Wien , 11 R 20/25d (LG Wiener Neustadt)

Rubrik betreut von: Georg Nowotny

Die zivilrechtliche Judikatur wird von Hon.-Prof. Dr. Georg Nowotny, Senatspräsident des OGH i.R., bearbeitet.

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