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OGH: Keine gesellschaftsvertragliche Passivlegitimation einer Personengesellschaft
In seiner Entscheidung vom , 6 Ob 29/24v, befasste sich der OGH mit grundlegenden Fragen zur Passivlegitimation bei Beschlussmängelstreitigkeiten einer GmbH & Co KG (im Folgenden: Gesellschaft). In der Gesellschafterversammlung der KG vom wurden mehrere Beschlüsse gefasst, gegen die Klage erhoben wurde. Die Kläger begehrten sowohl die Feststellung der Nichtigkeit als auch die Feststellung, dass gegenteilige Beschlussergebnisse erzielt wurden. Sie richteten die Klagen nicht gegen alle übrigen Gesellschafter, sondern nur gegen die Gesellschaft, weil § 12 Z 11 des GesellS. 289 schaftsvertrages normiert, dass „die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses ... durch Klage, die gegen die Gesellschaft zu richten ist, geltend gemacht werden [kann].“
Das Erstgericht wies die Klage ab, weil Klagen aus dem Gesellschaftsverhältnis immer gegen alle Gesellschafter einer Personengesellschaft gerichtet werden müssten. Im Falle einer Klagsführung nur gegen die Gesellschaft erstrecke sich die Rechtskraftwirkung nicht auf die bzw alle Gesellschafter. Das Berufungsgericht bestätigte die Entscheidung. Mit der gesellschaftsvertraglichen Regelung des § 12 Z 11 werde keine Rechtskrafterst...