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GesRZ 5, Oktober 2025, Seite 290

Europäische Aufsichtsbehörden warnen vor Risiken bei Kryptowerten

Die drei europäischen Aufsichtsbehörden EBA, EIOPA sowie ESMA warnen Verbraucher vor den Risiken beim Handel mit Kryptoanlagen. Trotz der seit Dezember 2024 geltenden MiCAR bleibe der Schutz je nach Produkt begrenzt.

Die MiCAR schaffe zwar erstmals verbindliche Regeln für bestimmte Kryptowerte und ihre Anbieter in der EU. Für einige Kryptoprodukte ist diese Verordnung jedoch nicht anwendbar, weshalb sie keinem einheitlichen Verbraucherschutz unterliegen.

Die drei europäischen Aufsichtsbehörden haben ein Informationsblatt veröffentlicht, dem entnommen werden kann, welche Kryptowerte unter die MiCAR fallen und worauf beim Umgang mit Kryptoanlagen besonders zu achten sei.

Rubrik betreut von: Thomas Barth und Benedikt Hirschler

Dr. Thomas Barth ist Universitätsassistent (post doc) am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien. Mag. Benedikt Hirschler ist Universitätsassistent (prae doc) am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.

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