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Zu einstweiligen Verfügungen im Zuge einer Ausschlussklage nach § 140 UGB
1. Auch einstweilige Verfügungen iZm einer Ausschlussklage nach § 140 UGB setzen die Gefahr eines unwiederbringlichen Schadens voraus.
2. Dass ein Gesellschafter die Gesellschaft aufkündigt, ist ein gesetzlich normiertes Recht, aus dem keine Sicherungsmaßnahme abgeleitet werden kann.
OLG Wien , 1 R 14/25y (LG Korneuburg)