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GesRZ 5, Oktober 2025, Seite 323

Zu einstweiligen Verfügungen im Zuge einer Ausschlussklage nach § 140 UGB

§ 381 Z 2 EO

§ 131 und §§ 146 ff UGB

1. Auch einstweilige Verfügungen iZm einer Ausschlussklage nach § 140 UGB setzen die Gefahr eines unwiederbringlichen Schadens voraus.

2. Dass ein Gesellschafter die Gesellschaft aufkündigt, ist ein gesetzlich normiertes Recht, aus dem keine Sicherungsmaßnahme abgeleitet werden kann.

OLG Wien , 1 R 14/25y (LG Korneuburg)

Rubrik betreut von: Georg Nowotny

Die zivilrechtliche Judikatur wird von Hon.-Prof. Dr. Georg Nowotny, Senatspräsident des OGH i.R., bearbeitet.

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