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ASoK 4, April 2005, Seite 122

Jüngste Judikatur zum Krankenstand

Der Arbeitgeber kann eine Krankenstandsbestätigung mit einem Endtermin verlangen

Dr. Thomas Rauch

Jüngst hat sich der OGH u. a. zur Angabe der Dauer eines Krankenstands in der Arbeitsunfähigkeitsbestätigung geäußert. Weitere Entscheidungen des OGH sowie des BMSG haben die Entgeltfortzahlung nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber (während eines Krankenstands i. S. d. § 5 EFZG und § 9 AngG) begrenzt, indem diese für eine anschließende weitere Erkrankung ausgeschlossen wird sowie mit dem Ende des Arbeitsjahres nach der Auflösung des Arbeitsverhältnisses jedenfalls als ausgeschöpft anzusehen ist (auch wenn die gesetzliche Höchstdauer im Arbeitsjahr der Kündigung nicht ausgeschöpft wurde). Die Entgeltfortzahlung nach § 5 EFZG und § 9 AngG kommt bei einer Beendigung während der Probezeit durch den Arbeitgeber nicht zur Anwendung und dies gilt nach Auffassung des OLG Wien auch im Falle eines Arbeitsunfalls. Im Folgenden werden diese Entscheidungen näher dargestellt.

1. Krankenstandsbestätigung mit Endtermin

Der Arbeitnehmer ist zur Vorlage einer Krankenstandsbestätigung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich verlangt. Eine bisherige Praxis oder eine arbeitsvertragliche Pflicht zur sofortigen Übermittlung einer Arbeitsunfähigkeitsbestätigung kann die persönliche Aufforderung nicht ersetzen. Fehlt im E...

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