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EU-Dienstleistungsfreiheit und Arbeitnehmerentsendung
EU-Kommission möchte Binnenmarkt für Dienstleistungen vollenden
Der Vorschlag der EU-Kommission zur Verwirklichung eines echten Binnenmarktes für Dienstleistungen sorgt in vielen EU-Mitgliedstaaten für heftige Diskussionen. Den konkreten Anlass bildet das im EU-Richtlinienvorschlagenthaltene Herkunftslandprinzip.
Herkunftslandprinzip
Um die nach wie vor bestehenden Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen zu beseitigen, möchte die Kommission mit ihrem Richtlinienvorschlag ein dynamisches Konzept verwirklichen, dessen Kern das Herkunftslandprinzip bildet. Danach soll ein Dienstleistungserbringer sofern er vom Geltungsbereich der Richtlinie erfasst ist grundsätzlich nur den Rechtsvorschriften des Landes unterliegen, in dem er niedergelassen ist. Würde dieses Prinzip uneingeschränkt und ausnahmslos Geltung erlangen, dann hätte dies in EU-Mitgliedstaaten mit hohen Standards etwa im Bereich der Berufsausbildung oder im Arbeitnehmerschutz zwangsläufig eine Diskriminierung der dort ansässigen und tätigen Firmen zur Folge. Aus diesem Grund sieht der Richtlinienvorschlag weitreichende Ausnahmen vor.
Weitreichende Ausnahmen
Zunächst geht der Richtlinienentwurf von einer sehr weiten Definition des Dienstleistungsbegriffs a...