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EuGH zur Entsendung von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland
Deutsche Visapraxis gemeinschaftsrechtswidrig
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom
die deutsche Praxis der Erteilung von Arbeitsvisa (sog. Vander-Elst-Visa) zur Entsendung von drittstaatsangehörigen Arbeitnehmern nach Deutschland als einen Verstoß gegen die in Art. 49 EGV garantierte Freiheit der Dienstleistungserbringung qualifiziert. Diese überwiegend auf dem Erlassweg basierende Praxis, wonach drittstaatsangehörige Arbeitnehmer seit mindestens einem Jahr beim entsendenden Unternehmen beschäftigt sein müssen und ausreichende Nachweise hinsichtlich ihrer (Weiter-)Beschäftigung im Entsendeland bereits vorab bei Beantragung des Visums zu erbringen sind, stellt eine unverhältnismäßige Einschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs dar. In Fortschreibung seiner ständigen Rechtsprechung
bestätigt der EuGH die Schlussanträge von Generalanwalt L. A. Geelhoeld und trägt damit den lang gehegten Erwartungen heimischer Dienstleistungserbringer insbesondere aus dem Baubereich Rechnung.
Modalitäten und Kriterien der Visaerteilung
Die Entsendung von drittstaatsangehörigen Arbeitnehmern war in Deutschland zum Zeitpunkt der Klagseinbringung im Ausländergesetz (AuslG) und in dessen Durchführung im Verordnungswege bzw. in einem ...