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ASoK 4, April 2005, Seite 132

Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, Altersteilzeit und Übergangsgeld im Lichte der Pensionsharmonisierung

Überblick über die ab 1. 1. 2005 geltende Rechtslage

Mag. Wolfgang Müller

Für viele Menschen, die im Arbeitslosenbezug stehen bzw. eine Altersteilzeitvereinbarung abgeschlossen haben oder Übergangsgeld erhalten, ändern sich durch die Pensionsharmonisierung ab die gesetzlichen Voraussetzungen im Hinblick auf das Bezugsende. Diese Änderungen betreffen hauptsächlich die Bestimmungen über das Pensionsantrittsalter durch

Schaffung einer Korridorpension sowie

Verlängerung der Hackler-Pension.

Um weiterhin eine optimale Lösung zu bewahren, müssen einige Voraussetzungen vorliegen.

1. Alte Rechtslage vor dem

1.1. Leistungen der Arbeitslosenversicherung

Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung enden grundsätzlich mit dem Anspruch auf Gewährung einer Alterspension. Als Alterspension gilt auch eine vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer.

1.2. Altersteilzeit

Seit der Pensionsreform 2003 kann Altersteilzeit nur mehr für die Dauer von fünf Jahren vereinbart werden. Frühester Beginn war fünf Jahre vor dem durch die Pensionsreform 2003 hinausgeschobenen frühestmöglichen Antrittsalter für die vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer. Unter bestimmten Voraussetzungen (Übergangsregelungen) war es möglich, auch eine länger als fünf Jahre da...

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