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ASoK 2, Februar 2003, Seite 64

OGH: Entlassungsrecht / Verzicht

Ein schlüssiger Verzicht auf das Entlassungsrecht liegt insb. darin, dass der Arbeitgeber ein wiederholt pflichtwidriges Verhalten bloß zum Anlass von Ermahnungen nimmt. - (§ 27 Z 4 AngG)

( 9 Ob A 277/01 b)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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