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ASoK 2, Februar 2003, Seite 64
OGH: Entlassungsrecht / Verzicht
• Ein schlüssiger Verzicht auf das Entlassungsrecht liegt insb. darin, dass der Arbeitgeber ein wiederholt pflichtwidriges Verhalten bloß zum Anlass von Ermahnungen nimmt. - (§ 27 Z 4 AngG)
( 9 Ob A 277/01 b)